BNB Immobilien GmbH | Kobergerstr. 41, 90408 Nürnberg | info@bnb-immobilien.de | 0911 81672970
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der BNB Immobilien GmbH

 

§ 1 Allgemeines

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beauftragungen der BNB Immobilien GmbH durch Verbraucher oder Unternehmer (gemeinsam Kunden). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zum Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die BNB Immobilien GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung für den Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag mit der BNB Immobilien GmbH kommt durch Inanspruchnahme deren Tätigkeit in Kenntnis der hierfür anfallenden Provision oder im Falle des beabsichtigten Verkaufs einer Immobilie i.S.v. § 656a BGB durch Vereinbarung in Textform zustande.

§ 3 Vermittlungsauftrag

(1) Die BNB Immobilien GmbH sind von dem Kunden als Eigentümer der Immobilie oder als eine von dem Eigentümer dazu bevollmächtigte Person mit der Vermittlung einer Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung beauftragt.

(2) Die Grundlage für die Vermittlungsdienstleistung bilden umfassende Informationen und relevante Unterlagen, die der BNB Immobilien GmbH von dem Kunden oder von einer dazu berechtigten Person zur Verfügung zu stellen sind. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Angaben.

(3) Die BNB Immobilien GmbH ist mit Erteilung eines Vermittlungsauftrages berechtigt, Kauf-/Mietinteressenten Informationen über die zur Vermittlung in Auftrag gegebene Immobilie zu erteilen und Besichtigungen zu ermöglichen. Die Arbeitsweise der BNB Immobilien GmbH ist dieser völlig freigestellt.

(4) Tritt ein Kauf-/Mietinteressent in direkten Kontakt mit dem Kunden, so hat der Kunde die BNB Immobilien GmbH davon sofort in Kenntnis zu setzen.

§ 4 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Jeder Vermittlungsauftrag, der BNB Immobilien GmbH erteilt wurde, ist gültig und verbindlich bis zum Abschluss eines Vertrages mit einem von der BNB Immobilien GmbH vermittelten Käufer/Mieter oder bis zur schriftlichen Kündigung des Auftrages. Der Kunde verpflichtet sich, die BNB Immobilien GmbH über jegliche Änderungen der Umstände die Immobilie betreffend zu informieren, wie z.B. über vorgenommene Renovierungen oder entstandene Schäden.

(2) Eine Auftragserteilung an weitere Makler zur Vermittlung des jeweiligen Objektes bleibt dem Kunden vorbehalten, sofern er der BNB Immobilien GmbH nicht einen Alleinauftrag erteilt hat. Die BNB Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, die öffentliche Werbung für das Objekt bei Einsatz von weiteren Maklern einzustellen. Der Kunde verpflichtet sich die BNB Immobilien GmbH sofort zu informieren, sobald ein Verkauf/ eine Vermietung der betreffenden Immobilie vollzogen ist, sei es aus Drittmakler-Vermittlung oder durch Eigeninitiative, was jedoch bei einem erteilten Alleinauftrag ausgeschlossen ist.

(3) Bei einer von der BNB Immobilien GmbH nicht verschuldeten vorzeitigen Beendigung des Auftragsverhältnisses durch Kündigung des Kunden, hat dieser eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 % der vereinbarten, entgangenen Provision (zzgl. USt.) zu zahlen. Der Nachweis geringerer der BNB Immobilien GmbH entstandener Aufwendungen bleibt dem Kunden vorbehalten, ebenso wie der BNB Immobilien GmbH der Nachweis höherer Aufwendungen vorbehalten bleibt.

§ 5 Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

(1) Die von der BNB Immobilien GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere etwaige von der BNB Immobilien GmbH erstellten Unterlagen sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der BNB Immobilien GmbH untersagt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der BNB Immobilien GmbH an Dritte weitergeben werden.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der BNB Immobilien GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.

(2) Die BNB Immobilien GmbH verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Sie weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von BNB Immobilien GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

§ 6 Entstehen des Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch der BNB Immobilien GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der BNB Immobilien GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Tätigkeit der BNB Immobilien GmbH. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der BNB Immobilien GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere auch bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

§ 7 Fälligkeit des Provisionsanspruchs

(1) Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages (Kaufvertrag, Mietvertrag, u.a.) fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung.

(2) Die BNB Immobilien GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne deren Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, der BNB Immobilien GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

(3) Der Kunde kommt vorbehaltlich einer kürzeren Zahlungsfrist spätestens mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§ 8 Höhe der Provision

(1) Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt in der Regel vorbehaltlich individueller schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall die Verkäuferprovision 3% vom wirtschaftlichen Kaufpreis bzw. 3 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %).

(2) Ein Provisionsanspruch der BNB Immobilien GmbH besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt.

§ 9 Tippgeber-Provision

Voraussetzungen für den Erhalt einer Tippgeber-Provision sind:

  • die Immobilie bzw. das Grundstück ist der BNB Immobilien GmbH nicht bereits bekannt,

  • die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. in Zeitungen, auf Internetportalen oder durch Verkaufsschild),

  • die Immobilie bzw. das Grundstück liegt in der Metropolregion Nürnberg,

  • zwischen der BNB Immobilien GmbH und dem Tippgeber wurde eine schriftliche Vereinbarung über das Tippgeber-Geschäft abgeschlossen,

  • die BNB Immobilien GmbH schließt einen Vertrag mit dem Verkäufer ab, wonach eine Provision nach § 8 dieser AGB vereinbart ist,

  • die Zahlung des wirtschaftlichen Kaufpreises darf nicht auf das Bankkonto des Tippgebers geleistet werden und

  • der Tippgeber darf nicht gleichzeitig auch Eigentümer der empfohlenen Immobilie bzw. des Grundstücks sein.

§ 10 Haftung

(1) Die BNB Immobilien GmbH haftet in jedem Fall für von ihm zu vertretende Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

(2) Hinsichtlich der Haftung für sonstige Schäden gilt Folgendes: Ist der Kunde Verbraucher, so haftet die BNB Immobilien GmbH auch für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig bewirkte sonstige Schäden. Hat der Auftragnehmer leicht fahrlässig eine Pflichtverletzung begangen, so ist die Haftung hier nach dem Umfang auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn eine Kardinalsplicht verletzt wurde. Als Kardinalspflichten in diesem Sinne gelten insbesondere die vertraglichen Hauptleistungspflichten, die sich nach der konkret beauftragten Vermittlungsdienstleistung ergeben. Ist der Kunde Unternehmer, so haftet die BNB Immobilien GmbH stets für vorsätzlich und grob fahrlässige begangene Pflichtverletzungen. Handelt ein einfacher Erfüllungsgehilfe der BNB Immobilien GmbH grob fahrlässig, so haftet die BNB Immobilien GmbH in vollem Umfang, sofern es sich bei der verletzten Pflicht um eine Kardinalspflicht im obigen Sinne handelt. Wurde dagegen eine nicht vertragswesentliche Pflicht durch einen einfachen Erfüllungsgehilfen der BNB Immobilien GmbH grob fahrlässig verletzt, so haftet die BNB Immobilien GmbH ausdrücklich nicht. Wurde leicht fahrlässig eine Pflichtverletzung begangen, so ist die Haftung der BNB Immobilien GmbH auch hier im Umfang auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.

(3) BNB Immobilien GmbH weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wird von BNB Immobilien GmbH daher nicht übernommen. Es obliegt den Kunden von BNB, die in solchen Unterlagen enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu hinterfragen und zu überprüfen.

§ 11 Doppeltätigkeit

Die von BNB Immobilien GmbH kann im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen, die auf einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der Vertragspartner hierauf gesondert vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages hingewiesen. Die von BNB Immobilien GmbH wird aber niemals gleichzeitig als sogenannter Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig. Handelt es sich bei dem Auftrag zudem um ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch, ist eine Doppeltätigkeit diesbezüglich von vornherein ganz ausgeschlossen.

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist der Firmensitz der BNB Immobilien GmbH (Nürnberg) der Gerichtsstand; die BNB Immobilien GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn-/Firmensitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern der Geschäftssitz der BNB Immobilien GmbH der gemeinsame Erfüllungsort.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

Stand: 12. September 2022

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen AGB die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.